Hugo Sinzheimer Moot Court Competition

Stand: November 2024

Hugo Sinzheimer Moot Court Competition 2024

Im Jahr 2025 findet die Hugo Sinzheimer Moot Court Competition zwischen 18. und 22. Juni* in Bratislava statt.

Infoveranstaltung: 15.01.2025, 12:00 Uhr im Seminarraum des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (Schenkenstraße 8-10, 1010 Wien)

Alle weitere Informationen zum Ablauf und zur Bewerbung finden Sie untenstehend.

*genaue Termine werden noch festgelegt

Podcast Moot Probe

Die Hugo Sinzheimer Moot Court Competition wurde auch im Rahmen des Podcast "Moot Probe" vorgestellt. Besprochen wurde insbesondere was den Moot Court so besonders macht, warum man teilnehmen sollte, wie das Betreuungsverhältnis aussieht und wie hoch der Arbeitsaufwand ist.

Hier geht's zum Podcast!


Bewerbung

Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (Times New Roman, 12 cm, 1,5 Zeilenabstand) mit:

  • einem max. halbseitigen Motivationsschreiben in Englisch, in dem Sie beschreiben, warum Sie an diesem Moot Court teilnehmen möchten und warum gerade Sie dafür besonders geeignet sind und
  • einem tabellarischen Kurzlebenslauf, sowie
  • Ihrem Sammelzeugnis, das insbesondere die Noten aus den bereits absolvierten arbeitsrechtlichen Fächern beinhaltet

Bis zum 27. Jänner 2025 per Mail an elisabeth.brameshuber@univie.ac.at.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  • die erfolgreiche Absolvierung der mündlichen Modulprüfung Arbeits- und Sozialrecht und
  • der Nachweis einer Lehrveranstaltung im EU Law (zB der KU European Labour and Social Security Law - kann auch parallel im Sommersemester absolviert werden),
  • sowie die Freude an der Teamarbeit, Begeisterung am europäischen Arbeitsrecht und die Bereitschaft, die Universität Wien beim Finale zu vertreten.

Gerne können Sie bereits in Ihrer Bewerbung weitere Teamkameraden vorschlagen.

Ablauf

Bei der Hugo Sinzheimer Moot Court Competition treten internationale Teams bestehend aus bis zu 4 Personen in einem Prozessspiel gegeneinander an. Ausgangspunkt ist ein fiktiver Fall, der jedes Jahr von ausgewählten Personen, dem sogenannten Case Committee, aus einem bestimmten Land erstellt werden (im Jahr 2025 ist Frankreich das auserwählte Land).

Schriftliche Ausarbeitungen

Das österreichische Team muss dabei zunächst Schriftsätze sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite verfassen. Dies erfolgt mit Beginn des Sommersemesters.

Trial Moot Court in Österreich

Nach Abgabe der schriftlichen Ausarbeitungen Ende April/Anfang Mai erfolgt die Vorbereitung auf die mündlichen Hearings. Dabei müssen die Studierenden ihre während der Phase der schriftlichen Ausarbeitungen gefundenen Argumente in sogenannte Oral Pleadings verpacken. Unterstützt wird das Team hierbei durch ein Sprachcoaching. Diese werden bei einer Generalprobe beim sogenannten Trial Moot Court vor einem namhaften Richter*innensenat präsentiert und die Studierenden müssen sich auch den Fragen der Richter*innen stellen.

Internationales Finale

Das internationale Finale findet im Juni in einem bestimmten Land statt, wobei der Standort jährlich wechselt (im Jahr 2025 ist die Slowakei an der Reihe). Dort tritt das Team der Universität Wien gegen verschiedene internationale Teams an und muss sich in den Oral Hearings beweisen und Fragen der Richter*innen beantworten.

Warum Sie sich für die HSMCC bewerben sollten:

  • Erweiterung des juristischen Fachwissens durch die intensive Beschäftigung mit rechtlichen Problemstellungen im europäischen Arbeits- und Sozialrecht
  • Anrechnung der Schriftsätze als Diplomand*innenseminararbeit unter Einhaltung der Formalvorgaben (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis)
  • Erweiterung der Legal English Skills
  • Sammeln von Praxiserfahrungen bei der Erstellung der Schriftsätze und der anwaltlichen Vertretung beim Prozessspiel
  • Sprungbrett für die Zukunft durch die Möglichkeit des Kennenlernens von internationalen Expert*innen aus Lehre und Praxis
  • gesponserte Reise zum Finale

Betreuung

Betreut wird das Team einerseits von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und andererseits von Mitarbeiter*innen des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.

Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit melden unter: felicia.kain@univie.ac.at und anna.stadlober@univie.ac.at.