Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal - Diplomarbeit (REWI)
1. Allgemeines
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 59 Abs 1 Z 5 UG 2002 haben ordentliche Studierende eines Diplom- oder Magisterstudiums das Recht, das Thema ihrer Diplom- oder Magisterarbeit nach Maßgabe der universitären Vorschriften vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.
Gemäß § 81 Abs 1 UG 2002 sind nähere Bestimmungen über Betreuung und Beurteilung von Diplom- oder Magisterarbeiten in der Satzung, nähere Bestimmungen über das Thema der Diplom- oder Magisterarbeit im jeweiligen Curriculum festzulgen.
Die Aufgabenstellung der Diplom- oder Magisterarbeit ist gemäß § 81 Abs 2 UG 2002 so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist gemäß § 81 Abs 3 UG 2002 zulässig, wenn die Leistung der einzelnen Studierenden dennoch einer gesonderten Beurteilung zugänglich ist. Erfordert die Bearbeitung eines Themas die Verwendung der Geld- oder Sachmittel von Einrichtungen der Universität, so ist die Vergabe nur zulässig, wenn die Leiterin oder der Leiter dieser Einrichtung über die beabsichtigte Vergabe informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes untersagt hat.
Gemäß § 81 Abs 4 iVm § 80 Abs 2 UG 2002 sind bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, zu beachten.
1.2 Nähere Bestimmungen
Die für die Universität Wien nach diesen Bestimmungen einschlägige nähere Regelung über die Betreuung und Beurteilung von Diplom- oder Magisterarbeiten (§12 der Satzung der Universität Wien)behandelt zwar administrative Fragen, lässt jedoch quantitative und qualitative Gesichtspunkte außer Betracht.
Eingehende Regelungen trifft allerdings § 23 des Studienplans für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Gemäß § 23 Abs 2 des Studienplans ist im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiums nicht die in sonstigen Studienplänen vorgesehene Diplomarbeit zu verfassen, sondern aufgrund der besonderen Berufsorientierung dieses Studiums ein gleichwertiger Nachweis in Form der Absolvierung von zwei Diplomanden-seminaren vorgesehen. Dabei ist gemäß § 23 Abs 3 des Studienplans eines der beiden Diplomandenseminare als interdisziplinäre oder fächerübergreifende Lehrveranstaltung gemäß § 15 Abs 4 bzw. 5 zu absolvieren.
Unter dem Begriff der "Diplomandenseminare" sind gemäß § 14 Abs 8 des Studienplans zumindest zweistündige, ausdrücklich als Diplomandenseminare bezeichnete Lehrveranstaltungen zu verstehen, in denen der Teilnehmer ein schriftlich ausgearbeitetes, wissenschaftliches Referat zu halten hat. Als "interdisziplinär" gelten gemäß § 15 Abs 4 des Studienplans solche Lehrveranstaltungen, die juristische und nichtjuristische Fächer kombinieren, bei "fächerübergreifenden" Lehrveranstaltungen handelt es sich gemäß § 15 Abs 3 des Studienplans um Kombinationen unterschiedlicher juristischer Fächer.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es sich bei einer Diplomarbeit im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Wien um zwei in Verbindung mit der Teilnahme an entsprechenden Diplomandenseminaren nach rechtswissenschaftlichen Methoden anzufertigende Seminararbeiten handelt.
2. Anforderungen
Die zu behandelnden Themen sind jeweils aus einer vorgefertigten Themenliste zu wählen, die vom Lehrveranstaltungsleiter anlässlich des Termins zur Vorbesprechung eines Diplomandenseminars vorgelegt wird.
Für die Themenbehandlung entsprechend rechtswissenschaftlicher Methoden kommen neben rechtsdogmatischen, insbesondere auch rechtsphilosophische, rechtshistorische, rechtsökonomische, rechtsoziologische und rechtspolitische Methoden in Betracht. Die wissenschaftlichen Anforderungen stehen allerdings in angemessenem Verhältnis zu dem eingeschränkten Umfang der einzelnen Seminararbeiten (ca. 20-25 Seiten). Die Arbeit hat daher insofern Neuigkeitswert aufzuweisen, als es sich zwar um eine kritische Auseinandersetzung mit der thematisch vorgegeben Materie handeln soll, die sowohl eine überschaubare Darstellung der vorhandenen Judikatur als auch des aktuellen Meinungsstandes in der Literatur enthält, jedoch werden Anforderungen bezüglich Entwicklung und Verfolgung eigener Theorien und Lösungsansätze für Fragestellungen die sich im Zusammenhang mit dem Thema ergeben, an Diplomanden nicht gestellt. Dies würde vielmehr den Anforderungen hinsichtlich des Abfassens einer Dissertation im Rahmen des Doktoratsstudiums entsprechen.
Ungeachtet dessen hat die Diplomarbeit bestimmten formalen Kriterien zu genügen. Insbesondere ist eine nachvollziehbare, dem Gegenstand der Untersuchung adäquate Gliederung vorzunehmen. Zum Nachweis der Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand und der Erschließung der Arbeit dienen die üblichen Verzeichnisse (Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Inhaltsverzeichnis). Um eine wissenschaftlich exakte Zitierweise sicherzustellen, wird auf die hierfür einschlägige Literatur verwiesen (Friedl/Loebenstein, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (5.Auflage) 2001).
3. Präsentation der Arbeit
Auf der Basis der ausgearbeiteten Seminararbeit ist eine ca. 15 minütige mündliche Präsentation vor den Seminarbetreuern sowie den übrigen Seminarteilnehmern abzuhalten. Es steht dem einzelnen Teilnehmer dabei vollkommen frei, welcher Hilfsmittel er sich bedienen möchte (vorgefertigte Handouts, PowerPoint-Präsentation, Overheadfolien, etc.).
Die Präsentation sollte geeignet sein, auch jenen Zuhörern, die sich mit der Materie bislang nicht näher auseinander gesetzt haben, einen nachvollziehbaren Überblick zu geben und sich in eine anschließende Diskussion einzubringen. Da rethorische Fähigkeiten zu den grundlegenden Voraussetzungen für ein berufliches Tätigwerden eines Juristen gehören, ist insbesondere auf einen flüssigen, freien Vortrag unter allfälliger Zuhilfenahme stichwortartiger Notizen zu achten.
4. Bewertung der Arbeit
Spätestens eine Woche vor dem für die Präsentation festgelegten Termin ist eine vorläufige Endfassung der Arbeit in ausgedruckter Form am Institut abzugeben. Da die Lehrveranstaltungsleitung in der Regel von zwei Betreuern übernommen wird, ist für jeden der beiden eine Ausgabe der Arbeit abzuliefern.
Im Anschluss an die mündliche Präsentation der Arbeit wird von Seiten der Betreuer entsprechendes Feedback gegeben. Darauf aufbauend sind im Anschluss an den Präsentationstermin die noch erforderlichen Verbesserungen an der Seminararbeit vorzunehmen. Erst dann ist die endgültige Fassung der Arbeit einzureichen und wird diese einer Beurteilung durch die Lehrveranstaltungsleiter unterzogen.
5. Einreichen der Arbeit
Die endgültige Fassung ist sowohl am Institut selbst in doppelter Ausfertigung einzureichen, als auch in einfacher, gebundener Ausfertigung am Dekanat selbst unter Anfügung eines von den Betreuern zu unterfertigenden Approbationsformulars.