ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Gruber-Risak - Dissertationen

 

In der Regel beginnt ein von mir betreutes Dissertationsvorhaben mit einem Gespräch mit mir, wobei Sie sich schon ein Thema überlegt haben und in dieses eingelesen sein sollten. Ich selbst vergebe keine Themen, bin Ihnen aber bei der Themenfindung gerne behilflich. Derzeit interessiere ich mich besonders für den Wandel des Arbeitsrecht in Folge der Digitalisierung sowie das Arbeitszeitrecht. Ich freue mich natürlich, wenn DissertantInnen in diesen Gebieten arbeiten und kann dann eher etwas zum Gelingen der Arbeit beitragen. Aber ich bin auch für andere Themen offen.


In diesem ersten Gespräch wird dann das Thema besprochen, eingegrenzt und fixiert. Zur Vorbereitung auf dieses ist es sehr zweckmäßig, wenn Sie Ihre bisherigen Überlegungen einmal schriftlich zusammenfassen unter dem Gesichtspunkten: Relevanz des Themas (theoretisch und praktisch), Stand der Forschung (Übersicht über die Rsp und Lit, die Sie bisher angesehen haben - eine gründliche Recherche ist zu diesem Zeitpunkt angebracht), Forschungslücken, Forschungsfrage und einen Gang der Untersuchung. So 2 - 4 Seiten.

Diese sollen dann von Ihnen in der Folge in einer ausführlichen schriftlichen Projektbeschreibung ausgeführt werden. Diese hat zumindest den Gegenstand der Untersuchung und dessen Relevanz darzustellen. Schwerpunkt ist dabei eine Aufarbeitung des bisherigen Meinungsstandes (in Lit und Rsp) und die Darlegung, warum es Sinn macht sich mit diesem Fragenkomplex zu beschäftigen und welche neuen Erkenntnisse Sie sich erwarten. Dies sollte in die Formulierung einer oder mehrerer Forschungsfragen münden und mit einer (vorläufigen) Grobgliederung der Arbeit enden. Sollten sie nicht rein dogmatisch im österreichischen Arbeitsrecht arbeiten (rechtsvergleichend, empirisch oder multi-disziplinär, was grundsätzlich erwünscht ist), käme noch ein Abschnitt über die gewählte Methode dazu.

Diese Projektbeschreibung ist dann die Basis für die Präsentation des Dissertationsvorhabens in einem Dissertant:innenseminar. Erst dann wird von mir eine fixe Betreuungszusage erteilt.

Beispiele erfolgreich abgeschlossener, von mir betreuter Dissertationen:

- Thomas Majoros, Mobbing - publiziert 2010 im ÖGB-Verlag
- Simona Suschitz, Kurzarbeit
- Lisa Hämmerle, Flexible Arbeitszeitgestaltung durch Übertragung von Zeitsouveränität an den Arbeitnehmer
- Andreas Gerhartl, Arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitslosenversicherungsrechtliche Aspekte künstlerischer Tätigkeit - publiziert als "Künstler im Arbeits-, Sozial- und Steurrecht" im Linde-Verlag 2011
- Gerhard Ederer, Ausgewählte Rechtsfragen des Kollektivvertrages für Arbeiter/innen des Baugewerbes und der Bauindustrie - Arbeitszeit und Verjährung/Verfall
- Martina Ploderer, Die sittenwidrige Kündigung als Grenze der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers
- Verena Pottmann, Rechtsfragen der außerordentlichen Auflösung von Lehrverhältnissen nach § 15a BAG
- Bianca Wöhrer, Die Vertraulichkeit in der Mediation und ihre Durchsetzung im österreichischen Zivilprozess
- Johannes Warter, Crowdwork - publiziert 2016 im ÖGB-Verlag
- Thomas Dullinger, Arbeitsrechtliche Relevanz religiöser Bedürfnisse - publiziert 2020 im Verlag Manz
- Julia Kienmeier, Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung von Social-Media-Diensten durch die Arbeitnehmer/innen 2021
- Michael Trinko, Arbeitsrechtliche Aspekte von Mitarbeitersharing (Arbeitgeberzusammenschlüsse) 2022

Noch ein Hinweis: Sowohl die Kammer für Arbeiter_innen und Angestellte als auch die Wirtschaftskammer Österreichs sowie der Österreichische Gewerkschaftsbund fördern Dissertationsvorhaben zu diese interessierende Themenstellungen.