Neuer Universitätslehrgang "Arbeitsrecht" (LL.M.) startet im Herbst 2024
Der neue Universitätslehrgang "Arbeitsrecht" (LL.M.) bei dem Prof. Gruber-Risak als wissenschaftlicher Leiter fungiert startet im Herbst 2024. Weitere Informationen finden sich unter auf der Homepage des Postgraduate Center der Universität Wien
Fairwork Austria Ratings 2022: Towards Fairness in the Platform Economy
Fairwork Austria Ratings 2022: Towards Fairness in the Platform Economy
Although Austria’s system of “social partnership” has provided stable protections for workers historically, the Fairwork Austria Report 2022, the first one for this country, finds that many who work for digital labour platforms do not enjoy the same levels of security the system affords. Successive crises have pushed up unemployment and non-standard forms of work which lie outside of the arrangement. This timely report from the Fairwork Austria Team, including Professor Gruber-Risak, sheds light on the poor working conditions to which workers in the platform economy are subjected, revealing that in some cases, workers are paid wages which put them bellow the poverty line.
The report presents the first set of Fairwork ratings for Austria and establishes a baseline for the country’s platform economy that will be updated on a yearly basis. Six platforms in the food delivery, ride-hailing, and cleaning services sectors were evaluated against five Principles of Fairwork, and given a score out of ten.
Praxishandbuch Gleitzeit in gänzlich überarbeiteter 3. Auflage
Das nun in einer gänzlich überarbeiteten 3. Auflage vorliegende „Praxishandbuch Gleitzeit“ von Gruber-Risak/Jöst/Patka schließt eine wesentliche Lücke in der einschlägigen arbeitsrechtlichen Literatur und gibt durch die Einbeziehung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte PraktikerInnen Antworten auf alle wesentlichen Fragen.
Einführend werden die arbeitszeitrechtlichen Grundlagen, flexible Arbeitszeitmodelle und die Grundlagen der Gleitzeit dargestellt. In der Folge werden für die Praxis wesentliche Gestaltungs- und Abwicklungsfragen behandelt wie insbesondere Zeitkonten, Überstunden und Abwesenheiten bei Gleitzeit sowie die Kombination mit anderen Arbeitszeitmodellen. Neben zahlreichen Formulierungsvorschlägen und Mustern liegt ein besonderer Schwerpunkt auch auf den sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekten dieses Arbeitszeitmodells.
Diese Neuauflage berücksichtigt neben den aktuellen praxisrelevanten Entwicklungen insbesondere die Änderungen für das Arbeitszeitpaket 2018. Neben der generellen Ausweitung der Maximalarbeitszeitgrenzen kam es auch spezifisch bei der Gleitzeit zu Neuerungen: So findet sich erstmals eine gesetzliche Überstundendefinition und die (zuschlagfreie) Normalarbeitszeit kann nun auf bis zu 12 Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn ganztägiger Zeitausgleich möglich ist. Das hat auch in Betrieben mit bestehenden Gleitzeit(betriebs)vereinbarungen zu Diskussionen über einen allfälligen Anpassungsbedarf geführt.
Vorschläge für eine EU-Plattformarbeits-Richtlinie
Die Präsidentin der Europäischen Kommission von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien ausdrücklich auf die Auswirkungen des digitalen Wandels hingewiesen: „Der digitale Wandel bringt rasche Veränderungen mit sich, die sich auf unsere Arbeitsmärkte auswirken.“ Sie verpflichtete sich zu „prüfen, wie die Arbeitsbedingungen von auf Online-Plattformen Beschäftigten verbessert werden können“. Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 wurde angekündigt, bis Ende 2021 eine gesetzgeberische Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten vorzulegen.
Ich habe mir mit unterschiedlichen Co-Autor*innen überlegt, wie eine solche Regelung aussehen könnte - beim Anklicken auf die Bilder gelangen Sie zu den jeweiligen Dokumenten
Prof. Gruber-Risak beim Talk im Hangar 7
Am 25.3.2021 hat Prof. Martin Gruber-Risak beim beim Talk im Hangar 7 unter anderem mit dem Arbeitsminister Martin Kocher zu den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise diskutiert. Diese wirkt wie ein Brennglas und macht soziale Unterschiede besonders spürbar womit insbesondere die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik gefordert ist.
Manz-Preis 2019 an Prof. Risak für den Lehrgang Arbeitsrecht
Bei der am 23.September 2019 im Rahmen der "Nacht der MANZ-AutorInnen" verliehenen MANZ-AutorInnenpreise ging der Preis der MANZ-Rechtsakademie an ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Risak für den von ihm konzipierten sechstätigen Arbeitsrechtslehrgang, der 2019 erstmals in Wien im Hotel Grand Ferdinand stattfand. Neben dem Lehrgangsleiter bestand das Vortragsteam aus Wissenschaft und Praxis aus Elisabeth Brameshuber (WU), Thomas Dullinger (Uni Wien), Barbara Födermayr (JKU Linz), Anwalt Roland Gerlach, Josef Grünanger (Rudolf Großfurtner GmbH), Anwältin Katharina Körber-Risak (Körber-Risak Rechtsanwälte), Anwältin Daniela Krömer (CMS Reich-Rohrwig Hainz). Der Lehrgang wird 2020 wieder angeboten.
Im Foto: Mag.a Viski-Hanka (Manz), Dr.in Katharina Körber-Risak (Körber-Risak Rechtsanwalts GmbH), ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak, Mag.a Daniela Krömer (CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH), Dr. Andreas Tinhofer (mosati Rechtsanwälte)
Vorschläge zur Lösung der "Karfreitagsproblematik"
Am 28.1.2019 hat Prof. Risak in einem Standard-Interview folgende Lösung vorgeschlagen:
"Ich fände es am geschicktesten, wenn allen Menschen in Österreich ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt wird. Für religiöse Menschen sollte dies mit dem Rechtsanspruch kombiniert werden, diesen Urlaub an einem bestimmten Tagen nehmen zu dürfen. Menschen, die evangelisch sind, könnten sich den Karfreitag freinehmen. Denkbar wäre es, noch einen zweiten, schon bestehenden Urlaubstag mit einem solchen Rechtsanspruch zu verknüpfen. Muslime hätten dann ebenfalls künftig einen Anspruch darauf, an hohen Festtagen freizubekommen. Auf Österreich kommt nämlich noch ein weiteres Problem zu. Im Generalkollektivvertrag ist festgelegt, dass das jüdische Versöhnungsfest Jom Kippur nur für Juden ein Feiertag ist. Auch das dürfte im Lichte des Karfreitag-Urteils in puncto Diskriminierung problematisch sein. Der Vorschlag mit dem zusätzlichen Urlaubstag für alle würde die Jom-Kippur-Frage lösen."
Ich fände es am geschicktesten, wenn allen Menschen in Österreich ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt wird. Für religiöse Menschen sollte dies mit dem Rechtsanspruch kombiniert werden, diesen Urlaub an einem bestimmten Tagen nehmen zu dürfen. Menschen, die evangelisch sind, könnten sich den Karfreitag freinehmen. Denkbar wäre es, noch einen zweiten, schon bestehenden Urlaubstag mit einem solchen Rechtsanspruch zu verknüpfen. Muslime hätten dann ebenfalls künftig einen Anspruch darauf, an hohen Festtagen freizubekommen. Auf Österreich kommt noch ein weiteres Problem zu. Im Generalkollektivvertrag ist festgelegt, dass das jüdische Versöhnungsfest Jom Kippur nur für Juden ein Feiertag ist. Auch das dürfte im Lichte des Karfreitag-Urteils in puncto Diskriminierung problematisch sein. Der Vorschlag mit dem zusätzlichen Urlaubstag für alle würde die Jom-Kippur-Frage lösen. - derstandard.at/2000097095065/Karfreitagsurteil-Ein-zusaetzlicher-Urlaubstag-fuer-alle Ich fände es am geschicktesten, wenn allen Menschen in Österreich ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt wird. Für religiöse Menschen sollte dies mit dem Rechtsanspruch kombiniert werden, diesen Urlaub an einem bestimmten Tagen nehmen zu dürfen. Menschen, die evangelisch sind, könnten sich den Karfreitag freinehmen. Denkbar wäre es, noch einen zweiten, schon bestehenden Urlaubstag mit einem solchen Rechtsanspruch zu verknüpfen. Muslime hätten dann ebenfalls künftig einen Anspruch darauf, an hohen Festtagen freizubekommen. Auf Österreich kommt noch ein weiteres Problem zu. Im Generalkollektivvertrag ist festgelegt, dass das jüdische Versöhnungsfest Jom Kippur nur für Juden ein Feiertag ist. Auch das dürfte im Lichte des Karfreitag-Urteils in puncto Diskriminierung problematisch sein. Der Vorschlag mit dem zusätzlichen Urlaubstag für alle würde die Jom-Kippur-Frage lösen. - derstandard.at/2000097095065/Karfreitagsurteil-Ein-zusaetzlicher-Urlaubstag-fuer-alle Ich fände es am geschicktesten, wenn allen Menschen in Österreich ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt wird. Für religiöse Menschen sollte dies mit dem Rechtsanspruch kombiniert werden, diesen Urlaub an einem bestimmten Tagen nehmen zu dürfen. Menschen, die evangelisch sind, könnten sich den Karfreitag freinehmen. Denkbar wäre es, noch einen zweiten, schon bestehenden Urlaubstag mit einem solchen Rechtsanspruch zu verknüpfen. Muslime hätten dann ebenfalls künftig einen Anspruch darauf, an hohen Festtagen freizubekommen. Auf Österreich kommt noch ein weiteres Problem zu. Im Generalkollektivvertrag ist festgelegt, dass das jüdische Versöhnungsfest Jom Kippur nur für Juden ein Feiertag ist. Auch das dürfte im Lichte des Karfreitag-Urteils in puncto Diskriminierung problematisch sein. Der Vorschlag mit dem zusätzlichen Urlaubstag für alle würde die Jom-Kippur-Frage lösen. - derstandard.at/2000097095065/Karfreitagsurteil-Ein-zusaetzlicher-Urlaubstag-fuer-alle Ich fände es am geschicktesten, wenn allen Menschen in Österreich ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt wird. Für religiöse Menschen sollte dies mit dem Rechtsanspruch kombiniert werden, diesen Urlaub an einem bestimmten Tagen nehmen zu dürfen. Menschen, die evangelisch sind, könnten sich den Karfreitag freinehmen. Denkbar wäre es, noch einen zweiten, schon bestehenden Urlaubstag mit einem solchen Rechtsanspruch zu verknüpfen. Muslime hätten dann ebenfalls künftig einen Anspruch darauf, an hohen Festtagen freizubekommen. Auf Österreich kommt noch ein weiteres Problem zu. Im Generalkollektivvertrag ist festgelegt, dass das jüdische Versöhnungsfest Jom Kippur nur für Juden ein Feiertag ist. Auch das dürfte im Lichte des Karfreitag-Urteils in puncto Diskriminierung problematisch sein. Der Vorschlag mit dem zusätzlichen Urlaubstag für alle würde die Jom-Kippur-Frage lösen. - derstandard.at/2000097095065/Karfreitagsurteil-Ein-zusaetzlicher-Urlaubstag-fuer-alle
derstandard.at/2000097095065/Karfreitagsurteil-Ein-zusaetzlicher-Urlaubstag-fuer-alle
Dieser Vorschlag wurde dann auch mehrfach im ORF präsentiert und diskutiert
tvthek.orf.at/profile/Politik-live/13888304/Politik-live-Zankapfel-Karfreitag-Wie-umgehen-mit-religioesen-Feiertagen/14002990/Politik-live-Zankapfel-Karfreitag-Wie-umgehen-mit-religioesen-Feiertagen/14438907
Orac Rechtsskripten "Arbeitsrecht" soeben in 2. Auflage erschienen!
Die beiden Orac-Skripten "Individualarbeitsrecht" und "Kollektivarbeitsrecht" von Risak/Obrecht/Grossinger bzw Risak/Obrecht/Berger sind soeben in 2. Auflage neu erschienen. Sie bietet auf dem Stand September 2018 einen kompakten und praxisnahen Einblick in die Grundfragen des Arbeitsrechts (Arbeitnehmerbegriff) sowie die Kerninhalte des kollektiven Arbeitsrechts. Die Angleichung der Arbeiter und der Angestellten sowie die am 1.9.2018 in Kraft getretenen Änderungen des Arbeitszeitrechts sind bereits eingearbeitet.
Wie schon bei der Vorauflage liegt der Fokus weniger in der Darstellung von Details als vielmehr in der Vermittlung von Grundbegriffen und Grundstrukturen. Die Skripten eignen sich daher sowohl zum Erlernen dieser Grundlagen als auch zu deren Wiederholung kombiniert mit einem klassischen Lehrbuch. Die Darstellung wendet sich dabei nicht nur an Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, sondern auch an solche an Fachhochschulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen sowie an arbeitsrechtlich interessierte Nichtjuristen.
Konferenz "Digitalisation of Work" im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft am 19.9.2018
Konferenz "Digitalisation of Work" im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft am 19.9.2018
Am 19. September 2018 stellte Prof. Risak seine Ideen zu einer Regulierung der Plattformarbeit in Form einer EU-Richtlinie auf der Konferenz "Digitalisation of Work" im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft vor und diskutierte diese mit europäischen SozialpartnerInnen und Betroffenen. Das Konzept findet sich hier in Form einer Publikation der Friedrich Ebert-Stiftung auf englisch und als Policy Brief der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik auf deutsch.
Die wesentlichen Eckpunkte sind dabei folgende:
- Die Besonderheiten der Plattformarbeit erfordern die Schaffung einer speziellen EU-Richtlinie, die sich – ähnlich der Regelung der Leiharbeit – den speziellen Problemen dieser Form der Arbeitsorganisation widmet. Wegen der grenzüberschreitend angelegten Geschäftsmodelle kann nur eine europaweit einheitliche Mindestvorschrift faire Wettbewerbsbedingungen herstellen und das Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten
- Kernbestimmung sollte die (widerlegliche) Vermutung eines Arbeitsverhältnisses zur Plattform sein da nur so sichergestellt werden kann, dass scheinselbständige Plattformbeschäftigte ihren Status als ArbeitnehmerInnen auch tatsächlich durchsetzen können.
- Weitere Regelungen sollten jedenfalls die Transparenz, die Richtigstellungsmöglichkeit und die Portabilität von Bewertungen der CrowdworkerInnen, die Klärung der Verantwortlichkeiten und ein Katalog verbotener Vertragsklauseln sein.
ARD Spezial: Arbeitszeitpaket 2018
Soeben ist die erste Kommentierung der am 1.9.2018 in Kraft tretenden Änderungen des Arbeitszeitrechts durch Prof. Risak erschienen. Das ARD Spezial zur Arbeitszeit NEU bringt dabei Klarheit in die heuer wohl meistdikutierte Gesetzesnovelle und einen ersten Überblick für alle mit dem Personalwesen befassten Personen in Unternehmen und deren (Rechts- und Steuer-)BeraterInnen sowie für Betriebsräte, gesetztliche Interessenvertretungen und fachlich interessierte ArbeitnehmerInnen.
Nach einer Einleitung mit Genese des Gesetzwerdungsprozesses werden die geänderten Gesetzesbestimmungen einer ersten Kommentierung im Hinblick auf praxisrelevante Fragen unterzogen:
- Konsolidierter Gesetzestext der einzelnen relevanten Bestimmungen (mit kenntlich gemachten Änderungen)
- Materialien
- Kommentierung
Der Fokus der Kommentierung liegt dabei auf folgenden Fragen:
- Was hat sich geändert?
- Was sind die Auswirkungen für die Praxis?
- Hinweise und Tipps zur Umsetzung der Novelle
Weitere Infos hier
"Arbeitszeitlandschaften in Österreich" soeben erschienen
Sowohl in politischen und wissenschaftlichen Debatten als auch den konkreten Praktiken der Erwerbstätigen ist von heterogenen „Arbeitszeit-Landschaften“ auszugehen. Dabei weiß die empirische Forschung mehr über organisierte Arbeitszeitverhältnisse in größeren Betrieben als z.B. über Praktiken in KMU oder bei Selbstständigen, die sich der Regulierung eher entziehen. Nicht zuletzt deshalb erscheint so manche Auseinandersetzung um Arbeitszeitpolitik geradezu als unlösbar: Oftmals wird kaum unterschieden, wie leicht oder schwierig Regulierungsanforderungen etwa in Abhängigkeit von der Betriebsgröße einzulösen sind. Insofern geht es in diesem Sammelband zu Arbeitszeit-Landschaften in Österreich, zu dem auch Prof. Risak ein Kapitel beigesteuert hat, darum, neben jenen Branchen bzw. Erwerbsfeldern, die traditionell im Zentrum von Arbeitszeitpolitik stehen, ergänzend auch solche zu analysieren, die in politischen Arenen kaum verhandelt werden – beginnend von Lehrlingen über Selbständige oder „Crowdworker“ bis hin zu Arbeitszeitmustern von Paaren.
Die Schlussfolgerungen sind nach dem Inkrafttreten des Arbeitszeitpakts 2018 mit 1.9.2018 aktueller den je:
"Der derzeitige Entwicklung des Arbeitszeitrechts eindeutig in Richtung Flexibilisierung und Deregulierung, wobei – entgegen der Vergangenheit – nunmehr nicht nur mit Kostenaspekten argumentiert, sondern auch die absolute Begrenzung des Arbeitstages in Frage gestellt wird. Dies erscheint besonders im Lichte der durch die Digitalisierung noch leichter möglichen Entgrenzung des Arbeitsverhältnisses in zeitlicher und örtlicher Hinsicht bedenklich. Die örtliche und zeitliche Autonomie geht nämlich häufig mit einer erhöhten Kontrolldichte insb. betreffend die kurzfristige Outputkontrolle einher, die den formalen Freiheitsgewinn relativiert. Wird nun auch noch das Entgelt von der Arbeitszeit entkoppelt verstärken sich diese einzelnen Effekte und es kommt zu einer immer stärkeren Erosion der Arbeitszeitgrenzen. Auch wenn dies mit dem Glanzpapier verstärkter Selbstbestimmung verpackt wird, verbirgt sich darunter ein reduzierter Schutz insb. weniger flexibler und leistungsfähiger ArbeitnehmerInnen. Marx (1962: 320) Befund am Ende des achten Kapitels des Kapitals ist deshalb aus meiner Sicht noch immer aktuell:
„Zum "Schutz" gegen die Schlange ihrer Qualen müssen die Arbeiter ihre Köpfe zusammenrotten und als Klasse ein Staatsgesetz erzwingen, ein übermächtiges gesellschaftliches Hindernis, das sie selbst verhindert, durch freiwilligen Kontrakt mit dem Kapital sich und ihr Geschlecht in Tod und Sklaverei zu verkaufen.“
Weitere Infos unter www.nomos-shop.de/Sch%c3%b6nauer-Eichmann-Saupe-Arbeitszeitlandschaften-%c3%96sterreich/productview.aspx
Gastkommentar in der Wiener Zeitung vom 31.7.2018 "Arbeitszeitbeschränkung ist Lebenszeitverlängerung"
Der 12-Stunden-Tag und die Frage der gerechten Verteilung von selbstbestimmter Lebenszeit innerhalb einer Gesellschaft.
Der Begriff der Gerechtigkeit ist so unglaublich vielschichtig, dass er, wird nicht behutsam und differenziert damit umgegangen, bestens für geradezu alle Zwecke instrumentalisiert werden kann. Gerechtigkeit ist so zu einem politischen Kampfbegriff geworden, der als Superwaffe immer dann zum Einsatz kommt, wenn hohe Emotionalisierung bei geringer Konkretisierung gefragt ist. Dann geht es häufig um "alte" Werte und um "neue" Gerechtigkeit.
Zumeist steht dabei nicht - wie in der klassischen antiken Philosophie - die Frage des gerechten Handels im Sinne eines tugendhaften Lebens, sondern die Frage der sozialen Gerechtigkeit im Vordergrund: Wie kann eine ausreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden? Dieser Aspekt spielt in der politischen Diskussion die Hauptrolle wobei es um die Zuteilung materieller Ressourcen wie Einkommen und Vermögen geht. Darüber wurde schon viel und trefflich gestritten. Deshalb will ich mich im Weiteren mit der aktuellsten und wohl auch am härtesten diskutierten Gerechtigkeitsthematik der vergangenen Wochen auseinandersetzen: der Arbeitszeit und deren Beschränkung beziehungsweise Ausweitung.
Ganzer Beitrag online unter www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/980004_Arbeitszeitbeschraenkung-ist-Lebenszeitverlaengerung.html
New Study "The concept of ‘worker’ in EU law: status quo and potential for change"
New Study "The concept of ‘worker’ in EU law: status quo and potential for change"
In the changing world of work and the emergence of new forms of employment that are often in the grey zone between traditional employment and self-employment the question of the scope of protection of labour and employment law becomes again more urgent.
Although defining the concept of worker is thus of utmost (and growing) importance, it is not legally defined (yet) at EU level, but has been shaped by numerous decisions of the Court of Justice of the European Union (CJEU, formerly European Court of Justice (ECJ)). This report analyses this jurisprudence and explores how and whether the underlying concept of worker is able to adapt to the changes in the world of work and still fit for purpose to protect those who are in need of protection.
Based on this, the study financed by the Chamber of Labour for Vienna (Arbeiterkammer Wien) develops a European concept of worker which would be adapted to the new forms of employment namely to the self-employed that are in need of protection to a similar extent as traditional employees.
Free download at https://www.etui.org/Publications2/Reports/The-concept-of-worker-in-EU-law-status-quo-and-potential-for-change
"Humans as a Service" - Buchvorstellung und Podiumsdiskussion mit Prof. Prassl (Oxford University)
Am Freitag 23.3.2018 fand im Sem 20 des Juridicum Wien die vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht organisierte Veranstaltung "Humans as a Service - Chancen und Risiken der Arbeit in der Plattformökonomie" statt. Die Plattform- oder auch Gig-Economy verspricht uns die Möglichkeit, als KleinstunternehmerInnen flexibel und unabhängig unser Arbeitsleben zu gestalten. Die Realität jedoch ist oft eine andere, geprägt von Unsicherheit und kontrolliert vom algorithmischen Chef. Ist dies die Zukunft der Arbeit? Im Mitte April bei Oxford University Press erscheinenden Buch „Humans as a Service“ erforscht Prof. Jeremias Prassl (Magdalen College, Oxford University) die Chancen und Risiken der digitalen Arbeitswelt, und entwickelt das Modell einer fairen und innovativen Plattformökonomie.
Anschließend fand eine Podiumsdiskussion mit Mag.a Daniela Krömer (Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht bei CMS Reich-Rohrwig Hainz), Univ.-Prof. Mag. Dr. Nikolaus Forgó (Institut für Innovation und Digitalisierung im Rech, Universität Wien), Mag.a Sylvia Kuba (Spezialistin für Digitalisierung bei der AK Wien) und Dr. Fabian Stephany (Ökonom im Bereich Digitalisierung bei der Agenda Austria) statt in der die Thesen des Buches kommentiert und gemeinsam mit dem zahlreich erschienenen Publikum diskutiert wurden.
Abschied von Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn (1954 - 2018)
Mit großer Betroffenheit habe ich heute erfahren, dass mein Kollege Robert Rebhahn gestern Nacht von uns gegangen ist. Wenngleich er schon länger gegen seine schwere Krankheit ankämpfte, kam dies für uns alle am Institut sehr plötzlich – viele von uns hatten noch in der letzten Woche mit ihm diskutiert, Pläne geschmiedet und das nächste Semester geplant. Er war nämlich bis zuletzt einer jener KollegInnen, die viel Zeit am Institut verbrachten und oft mit den anderen Institutsangehörigen in Kontakt waren. Immer im Gespräch über das Jus, die Tagespolitik, eine Theateraufführung, die jemand gesehen oder ein Buch, das jemand gelesen hatte. Und dann stand er immer wieder mal im Zimmer mit einem Artikel oder einem Buch in der Hand, von der er glaubte, dass das interessieren könnte.
Robert Rebhahn blickt auf eine beeindruckende und überaus produktive akademische Karriere zurück. 1954 in Linz geboren, nach einer Gymnasialzeit am Theresianum dann das Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft in Wien und Linz. In Linz hat er dann promoviert und sich auch bei Professor Strasser habilitiert um 1986 ziemlich jung als Professor für Rechtswissenschaften an die Universität Klagenfurt berufen zu werden. Dem folgte 1996 ein Ruf an die Humboldt-Universität Berlin, wo er seine Liebe für die Rechtsvergleichung entdeckte und sich als einer der auch international herausragenden ExpertInnen dieses Gebietes etablierte. Zu uns ans Institut kam er dann 2003 als Nachfolger von Theodor Tomandl und brachte hier vor allem die internationale Dimension des Arbeitsrechts ein. Freilich beschränkte er sich in seinem wissenschaftlichen Wirken nicht darauf, sondern arbeitete in allen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts und auch darüber hinaus, wie zB mit Publikationen zum Datenschutzrecht, zum Medizinrecht und vor allem auch zum Europarecht. Irgendwie ein universaler Rechtsgelehrter, der sich von Fachgrenzen herausgefordert, aber nicht eingeschänkt fühlte. Nicht selten fiel bei einem Gespräch der Satz: „Ich glaube, darüber habe ich schon mal was geschrieben.“ Und immer war klar, dass eine Rebhahn-Publikation niemals ein Schnellschuss war, sondern immer gut durchdacht, differenziert und kreativ. Das machte ihn auch auf dem Gutachtensmarkt für schwierige Fragen zu einer ersten Anlaufstelle, so zuletzt zB für die österreichische Bundesregierung zu Fragen der Sozialleistungen für Schutzsuchende. Dabei war Robert Rebhahn über alle Lager- und Parteigrenzen respektiert und man kann wirklich sagen, dass er ein unabhängiger Geist war.
Robert Rebhahn es auch immer geschafft sehr interessante AssistentInnen auszuwählen und diese nicht nur zu fördern, sondern sie auch entsprechend herauszufordern und zu eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten anzuregen. Eigentlich alle während seiner Zeit in Wien bei ihm Tätigen haben ihr Doktorat abgeschlossen und zwei, Christoph Kietaibl und Harun Pacic, hat er auch zur Habilitation geführt. Davon hat das gesamte Institut profitiert.
Ich persönlich verdanke Robert Rebhahn sehr viel. Er hat mit mir von Anfang an schon zu meiner Assistentenzeit auf Augenhöhe und mit großem Respekt diskutiert. Robert hat mich einerseits nach und nach in die Welt des internationalen Arbeitsrechts eingeführt und vielen vorgestellt. Andererseits hat er mich immer ermutigt meinen eigenen wissenschaftlichen Weg zu gehen. Das hat er wirklich respektiert ... und vor einigen Monaten hat er mir noch einige seiner Karl Marx Bände geschenkt, die er wohl in einer jugendlichen Sturm und Drang-Zeit gekauft und gelesen hatte. Die stehen jetzt bei mir auf dem Regal und erinnern mich an ihn. Es freut mich sehr, ihn kennengelernt und mit ihn zusammen gearbeitet zu haben. Er wird mir sehr fehlen!
(30.1.2018)
Arbeit in der Gig-Economy
Neues Buch "Arbeit in der Gig-Economy"
Das Ende März 2017 im ÖGB Verlag erschienene Buch möchte einen Beitrag zur Klärung der arbeits- und sozialrechtlichen Fragen betreffend die in der Gig-Economy Arbeitenden leisten. Es untersucht ganz konkrete Unternehmen beispielhaft für die unterschiedlichen Segmente der Gig-Economy: Uber für den Bereich der Transportdienstleistungen, Foodora für die Essenszustellung, Book a Tiger für haushaltsnahe Dienstleistungen und Clickworker für das virtuelle Crowdwork. Kapitel über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Organisationstrategien für Gewerkschaften, das Datenschutzrecht sowie rechtspolitische Schlussfolgerungen runden das Werk ab. „Arbeit in der Gig-Economy“ bietet damit sowohl eine Handreiche zur Lösung konkreter Rechtsfragen als auch einen wichtigen Beitrag für die weiterführende Diskussion über die Arbeitswelt der Zukunft.
Eine eigene hompage www.gig-economy.at ist dem Buch gewidmet auf der auch die einzelnen Kapitel kostenlos heruntergeladen werden können.
Prof. Risak im Gespräch auf FM4 zu Crowdwork
"Dann habe ich die perfekte Machttechnik" - Prekariat und Crowdwork: Woran machen sich aktuelle Umbrüche in der Arbeitswelt konkret fest? Prof Martin Risak im Gespräch mit Johanna Jaufer (FM4)
Betrauung von Prof. Risak mit dem Vorsitz des Senates II der Gleichbehandlungskommission
Prof. Risak wurde von der Bundesministerin für Frauen und Gesundheit mit dem Vorsitz des Senates II der Gleichbehandlungskommission für die Funktionsperiode 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 betraut. Der Senat II ist nach dem Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz) für für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt (Teil II des Gleichbehandlungsgesetzes - GlBG) zuständig. Weitere Informationen finden sich hier.