Für Studierende, die ein besonderes Interesse an den europäischen und internationalen Bezügen des Arbeits- und Sozialrechts haben und möglicherweise auch eine juristische Karriere im Ausland anstreben, eine einzigartige Gelegenheit, diese Interessen zu vertiefen und einen Blick über den nationalstaatlichen Tellerrand zu werfen.
- Welches Arbeitsrecht kommt zur Anwendung, wenn ein*e Arbeitnehmer*in in Österreich lebt, aber in Deutschland arbeitet? Macht es einen Unterschied, ob Arbeitnehmer*innen im Büro, zuhause oder an einem sonstigen Ort arbeiten?
- Welches Sozialversicherungsrecht kommt zur Anwendung, wenn ein Unternehmen mit Sitz in Slowenien Arbeitnehmer*innen für drei Monate auf eine Baustelle in die Südsteiermark entsendet?
- Woher kommt eigentlich der Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit", unabhängig vom Geschlecht? Stimmt es, dass es diesen bereits gab, bevor in manchen Teilen Europas Frauen überhaupt das Wahlrecht hatten? Waren es soziale oder doch wirtschaftliche Hintergründe?
- Kann es sein, dass Unionsbürger*innen in Österreich arbeiten, hier Steuern zahlen und Sozialversicherungsbeiträge leisten, aber eine geringere Familienbeihilfe für ihre in Rumänien lebenden Kinder erhalten als Arbeitnehmer*innen, deren Kinder in Österreich leben?
- Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten nach Absolvierung ihres Jusstudiums in einer Großkanzlei und gehen auf „Secondment“ für zwei Jahre nach Australien. Was heißt das für Ihre Pensionsversicherungsbeiträge? Gilt der Grundsatz der „Wanderversicherung“ auch in dieser Konstellation?
Sollten Sie sich diese oder ähnliche Fragen schon einmal gestellt haben, oder finden Sie diese ganz grundsätzlich spannend, dann ist der Spezialisierungsbereich „Arbeits- und Sozialrecht in seiner europäischen und internationalen Dimension“ genau das Richtige für Sie. Das Arbeits- und Sozialrecht ist nicht nur wegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, einer der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes, stark unionsrechtlich geprägt, viele Bereiche des Arbeitsrechts sind auch durch Sekundärrecht determiniert. Dieses reicht vom Arbeitszeit- über das Urlaubs- und vom Betriebsübergangsrecht bis hin zum Antidiskriminierungsrecht. Dazu kommen etwa Vorgaben zur Mitbestimmung in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen (Stichwort Euro-Betriebsrat), aber auch Fragen des Datenschutzes, der europäisch geprägt ist, sind für das Arbeitsrecht von großer praktischer Relevanz. Doch auch aus internationaler Perspektive stellen sich viele Fragen, etwa im Bereich Migration oder inwiefern wir rechtsvergleichend von anderen Rechtsordnungen, etwa der japanischen, lernen können
Mit dem Erwerb des Spezialisierungszertifikates „Arbeits- und Sozialrecht in seiner europäischen und internationalen Dimension“ haben Sie im Vergleich zu anderen Curricula an österreichischen Universitäten die einmalige Möglichkeit, intensiv im Ausmaß von 18 ECTS in die Materie einzudringen und sich dadurch am Arbeitsmarkt einen beträchtlichen Vorteil gegenüber Jus-Absolventinnen anderer Fakultäten zu verschaffen.
Der Spezialisierungsbereich umfasst ein breit gefächertes Angebot an Lehrveranstaltungen. Zum Einstieg wird allen, die das Spezialisierungszertifikat erwerben wollen, der Grundlagen-Kurs zum European Labour Law and Law of Social Security ans Herz gelegt. Dieser wird stets auf Englisch und, sowohl im Winter- als auch im Sommersemester, angeboten. Darüber hinaus gibt es LV mit Binnenmarkt- oder Antidiskriminierungs-/Gleichbehandlungsfokus, rechtsvergleichende Seminare sowie Seminare an der Schnittstelle zum Migrationsrecht bis hin zur Möglichkeit, im Rahmen der Hugo Sinzheimer Moot Court Competition Praxiserfahrung zu erwerben (nur im Sommersemester; siehe zu den erfolgreichen Teams vom Juridicum https://arbeitsrecht.univie.ac.at/lehre/moot-courts-aus-arbeitsrecht/vergangene-veranstaltungen/ ).
Die Kompetenzen, die Sie im Spezialisierungsbereich „Arbeits- und Sozialrecht in seiner europäischen und internationalen Dimension“ erwerben, sind am Arbeitsmarkt stets gefragt, ob in der anwaltlichen Praxis, bei Gericht, bei Interessenvertretungen oder etwa bei Sozialversicherungsträgern. Nützen Sie daher diese Möglichkeit; bei Fragen wenden Sie sich gerne an office.brameshuber.ar@univie.ac.at .