Allgemeine Informationen

Studierende des Diplomstudiums Rechtswissenschaften, des Bachelor- und Masterstudiums Internationale Rechtswissenschaften und des Doktoratsstudiums Rechtswissenschaften können das Angebot an Wahlfächern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zu einer über die Schwerpunktausbildung hinausgehenden Spezialisierung nutzen.

Die Studierenden haben nach Abschluss des jeweiligen Studiums Anspruch auf eine besondere Bestätigung, wenn sie Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS aus einem Spezialisierungsbereich absolviert haben. Die aus dem Spezialisierungsbereich absolvierten ECTS sind nach Wahl des*der Studierenden auf jene ECTS anzurechnen, die erforderlich sind, um das „juristische Orientierungs-Wahlfach“ (Pflichtmodul) oder eines der Wahlmodule (WM 1 bis 5) des Studienplans zu erfüllen.

Ist eine Lehrveranstaltung mehreren Spezialisierungsbereichen zugeordnet, so ist sie für jeden dieser Spezialisierungsbereiche anzurechnen
Über die 18 ECTS des Spezialisierungsbereichs sind die dem jeweiligen Lehrveranstaltungstyp adäquaten Prüfungen abzulegen.

Bei Absolvierung eines Spezialisierungsbereichs wird von der Studienprogrammleitung eine Urkunde, das „Spezialisierungszertifikat“, ausgestellt.