Forschung
Im Lichte der Zielsetzung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät stehen auch im Fokus der Forschung des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht Themen, die mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit und in Zukunft anstehenden Entwicklungen einhergehen. Hervorzuheben sind etwa Demokratie und Grundrechte, Klimawandel, soziale Gerechtigkeit, Globalisierung, Geschlechtergerechtigkeit, Internationalisierung von Wirtschaft und Recht, Migration und Digitalisierung. Dabei verfolgt das Institut einen stark intradisziplinären Forschungsansatz, doch auch interdisziplinäre Forschungsprojekte werden stetig ausgebaut.
Besonderes Augenmerk liegt auf grenzüberschreitenden, insbesondere europäischen, Fragestellungen. Erfolgreiche Kooperationen im Rahmen europäischer und internationaler Institutionen, Tätigkeiten in wissenschaftlichen Gesellschaften und Publikationsorganen auf europäischer und internationaler Ebene sowie entsprechende Publikationen und Drittmitteleinwerbungen zeugen davon, dass das Institut in seiner nunmehrigen personellen Aufstellung zu einer der führenden Institutionen in diesem Bereich zählt.
In folgenden Themenfeldern und Forschungsschwerpunkten der Fakultät spiegeln sich die Aktivitäten des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht in besonderem Maße wider:
Europäisierung des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
Die europäische (und internationale) Rechtsentwicklung erfordert im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht erhebliche Anpassungen; dies gilt etwa für das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, das Recht der Arbeitskräfteüberlassung, im grenzüberschreitenden Entsenderecht, im Bereich Plattformwirtschaft, aber auch in Bezug auf wesentliche Produktionsfaktoren, insbesondere Löhne; die Europäische Säule Sozialer Rechte fungiert als Katalysator im Arbeitsrecht. Das Binnenmarktziel der Europäischen Union führt im Arbeitsrecht zu einer fortschreitenden Rechtsangleichung und -vereinheitlichung und damit zu besonderen Herausforderungen für die Arbeitsrechtswissenschaft. Gleichzeitig gilt es die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten zu beachten.
Vermehrte grenzüberschreitende unselbständige wie auch selbständige Arbeitsformen stellen die nationalen Rechtsordnungen insbesondere im Bereich der Betriebsverfassung wie auch der sozialen Sicherheit mangels Harmonisierung auf europäischer Ebene vor Herausforderungen: Welches Recht ist anzuwenden? Diesen Fragen gehen die Mitglieder des Instituts unter anderem in drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten nach.
Digitale Wirtschaft – digitales Recht
In dem Maße, in dem sich Arbeit von der analogen in die digitale Welt verlagert und analoge und digitale Welt ineinander verfließen, ist auch das Arbeits- und Sozialrecht gefordert. Rechtsfragen betreffend Künstliche Intelligenz, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Plattformarbeit oder die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts sind Herausforderungen, die die Zukunft der Arbeit bestimmen und die sowohl de lege lata als auch de lege ferenda unter Berücksichtigung der europäischen und internationalen Entwicklungen grundlegend neu bearbeitet werden müssen. Betroffen sind auch klassische Bereiche wie die Betriebsverfassung oder die Administration der Sozialversicherungsträger.
Recht im multi- und interkulturellen Kontext; Migrations- und Integrationsrecht
Internationale Migration und die damit verbundene Veränderung der Gesellschaft stellt den Arbeitsmarkt und in der Folge insbesondere die sozialen Sicherungssysteme vor Herausforderungen. Kernaspekte sind unter anderem die Regulierung des Arbeitsmarktes sowie die Aufnahme von Migrant*innen in die Sozialsysteme. Inwiefern das internationale, europäische und nationale Recht hier konsistente Vorgaben macht und wie die in Geltung stehenden Regelungen auf die faktischen Herausforderungen reagiert, zählt zu einem der Forschungsschwerpunkte des Instituts.
Grund- und Menschenrechte vor komplexen Herausforderungen
Als Querschnittsmaterie durchdringen die Grund- und Menschenrechte auch das Arbeits- und Sozialrecht. Im Besonderen das Zusammenspiel des innerstaatlichen und des völker- sowie unionsrechtlichen Grundrechtsschutzes beeinflusst das Arbeitsrecht in einer immer größeren Intensität; dies nicht zuletzt aufgrund der insofern als Katalysator wirkenden Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Union wie auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dabei gehen wir grundlegenden Fragen wie etwa einer partiellen Erweiterung der Grund- und Menschenrechtsbindung Privater, nach, und befassen uns angesichts der wachsenden Bedeutung sozialer Grundrechte auch mit der Gewichtsverschiebung von der abwehrrechtlichen Funktion hin zu einer stärkeren Schutzfunktion von Grund- und Menschenrechten.
Antidiskriminierungsrecht und Legal Gender Studies
Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung und Behinderung sind Persönlichkeitsmerkmale, die das Arbeitsrecht auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene besonders aufmerksam und nachhaltig schützt. Aktuelle Forschungen stellen das Zusammenwirken mehrerer Diskriminierungsmerkmale in den Fokus und verfolgen somit einen intersektionalen Ansatz im Antidiskriminierungsrecht. Zentrale Herausforderungen sind Diskriminierungsverbote, positive Maßnahmen und geschlechtsspezifische Arbeitnehmer*innenschutznormen, an der Schnittstelle zum Unternehmensrecht aber auch die Einführung von Geschlechterquoten für Aufsichtsräte wie auch Vorstandsmitglieder.
Nachhaltigkeit in rechtlichen Kontexten
Aus arbeitsrechtlicher Perspektive steht die Verantwortung der maßgeblichen Gestalter, also der Kollektivvertragsparteien, die in einem Spannungsfeld von Erhalt von Arbeitsplätzen und nachhaltiger Verantwortung agieren, im Vordergrund der Forschungsaktivitäten des Instituts. Nachhaltigkeit im weiteren Sinne bedeutet aber auch eine Befassung mit Environmental Social Governance (ESG) und deren Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen im Allgemeinen sowie die Betriebsverfassung im Besonderen.
Gesundheits- und Medizinrecht; Bioethik, Biotechnologierecht
Das Problem einer umfassenden Sozialleistungs- und Gesundheitsvorsorge bei (aus demographischen und finanziellen Gründen) zunehmend beschränkten Ressourcen stellt sich nicht nur isoliert in Österreich, sondern in sämtlichen Staaten der Europäischen Union; dabei ist auch die internationale Entwicklung zu berücksichtigen. Dazu kommt, dass der Zuwachs an grenzüberschreitenden Sachverhalten im Gesundheitssektor (etwa im Bereich der Telemedizin oder des Arzneimittelmarktes) zu einer immer größeren Zahl von inter- und supranationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich führt, die einer näheren Analyse bedürfen.
Im Rahmen dieses Forschungsschwerpunktes behandeln Mitglieder des Institutes nicht nur die klassischen Themen des Sozialversicherungs-, Medizin- und Gesundheitsrechts fächerübergreifend, wie z. B. Organisation und (die immer mehr zur Herausforderung werdende) Finanzierung des Gesundheitswesens, Berufsrechte der Gesundheitsberufe, oder grenzüberschreitende Leistungserbringung. Auch die Herausforderungen, die sich für die Rechtsordnung durch neue medizinische Technologien und die Digitalisierung stellen (z. B. routinemäßiger Einsatz von KI und Telemedizin, auch in der Administration), benötigen eine angemessene rechtswissenschaftliche Aufarbeitung.
Darüber hinaus zählt vor allem das Kündigungsschutzrecht in seiner gesamten Breite zu einem der zentralen Forschungsschwerpunkte des Instituts:
Kündigungsschutz im Wandel: Zwischen Sicherheit und Flexibilität
Der Kündigungsschutz berührt eine Grundfrage moderner Gesellschaften: Wie viel Sicherheit braucht der Einzelne in seiner Erwerbsarbeit, und wie viel Flexibilität benötigt die Wirtschaft? Dieses Spannungsverhältnis tritt in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche, Digitalisierung und Transformation besonders deutlich hervor. Das Forschungsfeld untersucht, wie nationale Kündigungsschutzsysteme auf diese Entwicklungen reagieren und welchen Einfluss das Unionsrecht, insbesondere die Grundrechtecharta und die Rechtsprechung des EuGH, auf ihre Ausgestaltung nimmt. Einen Schwerpunkt bildet die wachsende Zahl grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse. Zugleich werden die ökonomischen Auswirkungen unterschiedlicher Schutzniveaus auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit in den Blick genommen. Ziel ist es, Modelle zu entwickeln, die einen wirksamen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen gewährleisten, ohne die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen zu gefährden, und damit zu sozialem Zusammenhalt und einer zukunftsfähigen Wirtschaftsordnung beizutragen.
Publikationen (chronologisch absteigend)
Harder L. Wesentliche Nachteile bei der Erzwingung eines Sozialplans nach § 109 Abs 3 ArbVG: Entscheidungsbesprechung zu VwGH 1. 7. 2025, Ro 2024/12/0002. Arbeits- und SozialrechtsKartei (ASoK). 2026 Sept.;380.
Brameshuber E. Artikel 28 GRC - Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen. in Österreichisches Bundesverfassungsrecht . Verlag Österreich. 2026. S. 1-43
Brameshuber E. Die Richtline (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der EU nach dem Urteil des EuGH zu C-19/23. Arbeits- und SozialrechtsKartei (ASoK). 2026 März;März 2026(Nr. 3):99-105.
Brameshuber E. EuGH bestätigt Kompetenzkonformität der „Mindestlohn-RL“ weitgehend: Oder sollte sie doch „RL über unionsrechtliche Rahmenbedingungen für nationale Tarifverhandlungen“ heißen? Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS). 2026 Jan.;2026(01):26-34.
Brameshuber E, Harder L. § 10 Abs 1 Z 2 und Abs 2 Z 1 AKG, in Kneihs/Lienbacher (Hrsg), Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht, 36. Lfg (2026). in Kneihs B, Lienbacher G, Hrsg., Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht. 2026
Brameshuber E, Harder L. Art I Abs 2 8. BEinstGNov, in Kneihs/Lienbacher (Hrsg), Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht, 36. Lfg (2026). in Rill-Schäffer-Kommentar Bundesverfassungsrecht. 2026
Obermayer J. Grenzen des Grundrechtsschutzes von Streiks. Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS). 2026;170-179. 28.
Obermayer J. IGH: Schutz des Streikrechts durch das ILO-Übereinkommen Nr 87. Arbeits- und SozialrechtsKartei (ASoK). 2026;411-417.
Pacic H. Kapitel: Betriebsvereinbarung (47. Lieferung). in Gruber-Risak M, Mazal W, Hrsg., Das Arbeitsrecht System und Praxiskommentar . 2026
Pacic H, Thöndl M, (ed.). Reich und Staat bei Oswald Spengler. in Der Staat als Kampfkollektiv: Oswald Spengler als Theoretiker eines heroischen Realismus. Baden-Baden: Nomos Verlag. 2026. S. 81-92. (Staatsverständnisse, Band 193).
Brameshuber E, (ed.), Schubert C, (ed.), Friedrich M, (ed.). Europäisches Arbeitsrecht. 7. Auflage Aufl. Verlag Österreich, 2025.
Obrecht S. Die Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz am verfassungsrechtlichen Prüfstand. Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung (JAP). 2025 Dez.;2025(4).
Harder L. Leiharbeit zwischen Flexibilität und Schutz: Gleichbehandlung, Missbrauchsprüfung und der (un)mögliche Direktanspruch gegen den Beschäftiger. Arbeits- und SozialrechtsKartei (ASoK). 2025 Dez.;457.
Brameshuber E, Marhold F. Universitätsrat und Aufsichtsrat im Vergleich. in Handbuch Vorstand. 3. Auflage Aufl. Facultas. 2025. S. 1793-1813
Brameshuber E. Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Vorstand. in Handbuch Vorstand & Geschäftsführung. 2 Aufl. Facultas. 2025. S. 1589-1605